Monitoring-Gruppe: Preventive Monitoring als Aufgabe von ICOMOS

 
Eine der wichtigsten Aufgaben von ICOMOS im Rahmen der Welterbekonvention von 1972 ist die Arbeit als Beratungsgremium für das Welterbekomitee und für die UNESCO, insbesondere die Evaluierung von Denkmälern und historischen Stätten, die in der Welterbeliste verzeichnet sind oder für eine Aufnahme in die Liste in Betracht kommen.
Darüber hinaus hat jedes Nationalkomitee von ICOMOS in Zusammenarbeit mit allen Institutionen, die sich mit Denkmalschutz und Denkmalpflege befassen, eine besondere Verantwortung für die Denkmäler und historischen Stätten seines Landes. Unter diesen Umständen haben einzelne Nationalkomitees besondere Initiativen für das Monitoring des Erhaltungszustands von Welterbestätten in ihren Ländern entwickelt.
 
Die Monitoring-Gruppe von ICOMOS für die deutschen Welterbestätten besteht inzwischen aus rd. 50 Expert*Innen, zu denen auch Kolleg*Innen von ICOMOS Österreich, Schweiz, Luxemburg und aus der Tschechischen Republik gehören. Die für einzelne Welterbestätten zuständigen Mitglieder der Arbeitsgruppe werden vom Vorstand des Deutschen Nationalkomitees benannt. Die Arbeitsgruppe hat außerdem ein für drei Jahre gewähltes Leitungsgremium, das aus dem/der Sprecher*in und Vertreter*Innen sowie der/dem amtierenden Präsident*in des Nationalkomitees besteht.

Ausführliche Erläuterungen zur Arbeit der Monitoring-Gruppe finden sich in dem Aufsatz "ICOMOS und die Welterbekonvention" von Michael Petzet, erschienen in dem Tagungsband UNESCO-Welterbe in Deutschland und Mitteleuropa (ICOMOS - Hefte des Deutschen Nationalkomitees LVII; s. auch unter Publikationen).
 
Die Monitoring-Gruppe hat Grundsätze ihrer Arbeitsweise formuliert, deren neueste Fassung auf der Mitgliederversammlung der Monitoring-Gruppe am 23. März 2019 verabschiedet wurde und hier als pdf-Datei dokumentiert ist.
Bei seiner Bewertung eingetragener Welterbestätten stützt sich ICOMOS Deutschland auf die von ICOMOS International herausgegebene Guidance on Heritage Impact Assessments for Cultural World Heritage Properties (2011).
Für die Zusammenarbeit im Welterbemonitoring hat ICOMOS Deutschland Vereinbarungen mit der Vereinigung der Landesdenkmalpfleger in der Bundesrepublik Deutschland (VdL) und mit der Deutschen UNESCO-Kommission e.V.geschlossen, die hier als pdf-Datei dokumentiert sind.

ICOMOS Monitoring Leitungsgremium

Dipl.-Ing. Frank Pieter Hesse (Sprecher der Monitoring-Gruppe)
Dr. Tino Mager
Dr. Dörthe Jakobs
Prof. Dr. Sigrid Brandt
Dipl.-Ing. Christoph Schwarzkopf

Bernd Paulowitz (kooptiert)

Grundsätze und Regularien für die Arbeit der Monitoring-Gruppe (Preventive Monitoring) des Deutschen Nationalkomitees von ICOMOS

 
Die folgenden Grundsätze regeln die Zusammensetzung, Arbeitsweise und innere Organisation der Monitoring-Gruppe im Sinne einer Geschäftsordnung gemäß Art. 30 der Satzung von ICOMOS Deutschland. Sie ersetzen die bisherigen, mehrfach überarbeiteten „Grundsätze“ aus den Jahren 2009/10 und 2013. Wenn auch aus Gründen der Lesbarkeit im Text die männliche Form gewählt wurde, beziehen sich die Angaben auf Angehörige aller Geschlechter.
 
GRUNDLAGEN
 
Die Monitoring-Gruppe ist eine Arbeitsgruppe des Deutschen Nationalkomitees von ICOMOS gem. Art. 30 der Satzung von ICOMOS Deutschland. Sie bündelt fachliche Expertise und ist ein Instrument zur Beobachtung von Welterbestätten in Deutschland und zur Beratung der für sie zuständigen Stellen. Sie verfolgt ein kontinuierliches Präventives Monitoring der Welterbestätten entsprechend den von ICOMOS erarbeiteten Grundsätzen, den Richtlinien der Welterbekonvention der UNESCO und dem Auftrag zum Präventiven Monitoring gemäß der Resolution Nr. 27 der 16. Generalversammlung von ICOMOS vom 4. Oktober 2008 sowie der Resolution Nr. 32 der 19. Generalversammlung von ICOMOS vom 11.-15. Dezember 2017.
 
AUFGABEN

Regelmäßiges Monitoring
Die wichtigste Aufgabe der Monitoring-Beauftragten ist es, durch frühzeitige Beratung zur Konfliktvermeidung bzw. zur Konfliktminderung beizutragen. In der Regel sollen jeweils zwei Monitoring-Beauftragte unterschiedlicher Fachrichtungen eine Welterbestätte betreuen. Auf der Basis von Ortsterminen, Besprechungen mit den örtlich Verantwortlichen sowie mit Sachverständigen und dem Studium aktueller Planungen verschaffen sich die Monitoring-Beauftragten Überblick über den Zustand und eventuelle Veränderungen an den von ihnen betreuten Welterbestätten.
In der Regel sollen die Welterbestätten einmal jährlich aufgesucht und mit den örtlich Verantwortlichen die sie betreffenden Planungen und Vorhaben, auch unter Berücksichtigung der (fortgeschriebenen) Managementpläne, erörtert werden. Die zuständigen Denkmalfachbehörden sowie beteiligte amtliche Stellen sollen in diese Treffen einbezogen werden.
Die für die jeweiligen Welterbestätten zuständigen Monitoring-Beauftragten verfassen jährlich bis spätestens 20. Januar des Folgejahres einen schriftlichen Bericht (state of conservation) an das Leitungsgremium zur Prüfung und Freigabe. Die Versendung an die Beteiligten erfolgt durch die Monitoring-Beauftragten nach Freigabe. Dem Bericht soll das hierfür erstellte Formblatt (s. Anlage) zugrunde gelegt werden.