Literatur - Dokumentation

Hier finden Sie die Basisinformation zum Monitoring von ICOMOS International und ICOMOS Deutschland

 

Literatur

aus: UNESCO-Welterbe in Deutschland und Mitteleuropa (ICOMOS - Hefte des Deutschen Nationalkomitees LVII),
Berlin 2013

Die Grundsätze regeln die Zusammensetzung, Arbeitsweise und innere Organisation der Monitoring-Gruppe im Sinne einer Geschäftsordnung gemäß Art. 30 der Satzung von ICOMOS Deutschland. Sie ersetzen die bisherigen, mehrfach überarbeiteten „Grundsätze“ aus den Jahren 2009/10 und 2013.

Preventive Monitoring - 16th General Assembly of ICOMOS, Quebec, Canada 30 September – 4 October 2008
RESOLUTIONS OF THE GENERAL ASSEMBLY* §27!

Dieses Dokument zu den Qualitätsgrundsätzen ist das Ergebnis der Arbeit einer Expertengruppe, die vom Internationalen Rat für Denkmalpflege (ICOMOS) unter dem Mandat der Europäischen Kommission und im Rahmen der Leitinitiative der Europäischen Union (EU) zum Europäischen Jahr des Kulturerbes 2018 "Cherishing heritage: developing quality standards for EU-funded projects that have the potential to impact on cultural heritage" zusammengestellt wurde. Das Hauptziel des Dokuments ist es, eine Anleitung zu Qualitätsprinzipien für alle Stakeholder zu geben, die direkt oder indirekt an EU-finanzierten Interventionen beteiligt sind, die Auswirkungen auf das kulturelle Erbe haben könnten, hauptsächlich auf das gebaute Erbe und die Kulturlandschaften. Zu den Stakeholdern gehören europäische Institutionen, Verwaltungsbehörden, internationale Organisationen, die Zivilgesellschaft und lokale Gemeinschaften, der private Sektor und Experten. Das Dokument konzentriert sich auf das Kernthema Qualität und bietet eine Zusammenfassung von Schlüsselkonzepten, internationalen Chartas, europäischen und internationalen Konventionen und Standards sowie Veränderungen im Verständnis und in der Praxis der Denkmalpflege. Die ökologischen, kulturellen, sozialen und wirtschaftlichen Vorteile, die sich aus der Anwendung von Qualitätsprinzipien ergeben, werden skizziert. Da die Anerkennung des kulturellen Erbes als Allgemeingut und Verantwortung eine Voraussetzung für Qualität ist, wird vorgeschlagen, Qualitätsmaßnahmen durch Bewusstseinsbildung und durch die Stärkung der Umsetzung von Erhaltungsprinzipien und -standards in jeder Phase des Zyklus, von der Programmierung bis zur Evaluierung, zu ergreifen.

Dieses Dokument ist obsolet, es wurde durch die Vereinbarung 2021 ersetzt:, s.o. Vereinbarung...

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