1239 Siedlungen der Berliner Moderne

Die sechs Siedlungen der Berliner Moderne, 2008 eingeschrieben in die Welterbeliste der UNESCO, sind Ausdruck der politischen, sozialen, kulturellen und technischen Fortschrittlichkeit im Berlin der Weimarer Republik. Von einigen der bekanntesten Architekten der deutschen Moderne geplant und erbaut, stellen die Siedlungen eine Zäsur in architektonischer und städtebaulicher Hinsicht dar. Ihr Einfluss auf die Entwicklung des sozialen Wohnungsbaus ist bis heute spürbar.

 

Die Welterbestätte ‚Siedlungen der Berliner Moderne‘ umfasst sechs repräsentative Siedlungen, die zwischen 1913 und 1934 als innovative Antwort auf die Wohnungsfrage in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts errichtet wurden:

Einladend gestaltet, rational proportioniert, modern ausgestattet und dazu bezahlbar – die Wohnungen mit Küchen, Bädern und Balkonen stellten eine architektonische Innovation dar. Die Siedlungen sind in ihrer Verbindung von modernem Design und technischen sowie ästhetischen Innovationen außergewöhnliche Beispiele eines neuen städtebaulichen und architektonischen Typus (Aufnahmekriterium iv), welcher vielerorts nachgeahmt wurde.
Mit der Kombination aus Stadtplanung, Architektur und Gartengestaltung sowie der ästhetischen Forschung und Anwendung neuer sozialer und Hygienestandards sind die Siedlungen der Berliner Moderne Ausdruck einer breiten Reform des Wohnungs- und Siedlungsbaus (Aufnahmekriterium ii). Die in diesem Zusammenhang entwickelten Standards dienten seither als Richtlinien für den sozialen Wohnungsbau in Deutschland und darüber hinaus. Den sozialen Ideen der politischen Linken folgend wurden die Siedlungen von gewerkschaftlichen, genossenschaftlichen und städtischen Baugesellschaften getragen.
Noch heute sind zwei der Siedlungen – die Gartenstadt Falkenberg und die Schillerpark-Siedlung – Eigentum einer Genossenschaft, der Berliner Bau- und Wohnungsgenossenschaft von 1892 eG. Damit wird die Genossenschaftsidee als Modell der Selbstverwaltung und Selbstverantwortung auf Grundlage von Kooperationen, 2016 anerkannt als Immaterielles Kulturerbe der Menschheit, in den beiden Wohnsiedlungen weiterhin aktiv gelebt. Die Berliner Bau- und Wohnungsgenossenschaft von 1892 eG hat auch die Stiftung Weltkulturerbe Gartenstadt Falkenberg und Schillerpark-Siedlung der Berliner Moderne gegründet mit dem Ziel, den Erhalt und die lebendige Entwicklung der Wohnsiedlungen zu fördern.
Insbesondere für urbane, belebte Welterbestätten wie die Siedlung stellt die welterbeverträgliche Verbindung von Erhalt und Entwicklung eine besondere Herausforderung dar. Dies gilt im besonderen Maße angesichts von Klimawandel und der Anforderung, Energiesparpotenziale bei Gebäude zugunsten der Effizienz, des Klimaschutzes und der Wohnqualität zu nutzen. Vor diesem Hintergrund wurden für die sechs Siedlungen sogenannte Denkmalpflegewerke erarbeitet, das heißt Richtlinien für die Modernisierung und energetische Sanierung der Siedlungen im Einklang mit den strengen Denkmalschutzauflagen. So wird auch das Erscheinungsbild der Siedlungen in keinster Weise beeinträchtigt. Besondere Vorkehrungen müssen auch bei Bau- und Sanierungsmaßnahmen in der Pufferzone der Welterbestätten getroffen werden. Diese Zone dient dem großflächigen Umgebungsschutz der jeweiligen Welterbestätte und unterliegt besonderen Naturschutz- beziehungsweise Denkmalschutzrichtlinien. Damit verbundene Herausforderungen für nachhaltiges Wohnen und Sanieren sowie mögliche Lösungswege lassen sich zum Beispiel am durch die Deutsche Bundesstiftung Umwelt geförderten Projekt der energieeffizienten Sanierung der Hoffmanschen Häuser aus den 1950er Jahren, gelegen in der Pufferzone der Siedlung Schillerpark, ablesen.
Um ein Verantwortungsbewusstsein für die Notwendigkeit des langfristiges Erhalts der Siedlungen zu fördern und ihren besonderen Wert den Bewohnern, aber auch Besuchern nahe zu bringen, wurde für die Siedlungen ein spezielles Leitsystem eingerichtet. Dieses schafft auch eine Verbindungen zwischen den sechs Einheiten. Es zielt darüber hinaus auf einen sozial verträglichen Tourismus ab, indem die Wohnsiedlungen touristisch zugänglich gemacht werden ohne die Bewohner in ihrer Lebensqualität zu beeinträchtigen.

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